DÜSSELDORF/LEVERKUSEN – „Geistige Brandstiftung“ im Landtagswahlkampf zu betreiben, hatte NRW-Innenminister Ralf Jäger der rechtspopulistischen Partei „pro NRW“ bereits vor Tagen vorgeworfen. Nach der antiislamischen Veranstaltung der angeblichen „Bürgerbewegung“ am Samstag in Bonn, an deren Rand zwei Polizeibeamte durch radikale Salafisten schwer verletzt wurden*, startet er jetzt einen zweiten Versuch, jene fortgesetzte „geistige Brandstiftung“ und „maximale Provokation“ zumindest zu stören.
Jäger kündigte an, bei weiteren „pro NRW“-Veranstaltungen im Wahlkampf das Zeigen von sogenannten Mohammed-Karikaturen zu untersagen. Ein solches Verbot hatte er bereits vor Beginn der Kundgebungsserie von „pro NRW“ ausgesprochen. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht Münster waren ihm in die Parade gefahren. Er hoffe, dass die Auflagen mit Blick auf die aktuellen Vorfälle – in Bonn erlitten insgesamt 29 Polizeibeamte Verletzungen – nun Bestand hätten, betonte Jäger Medienberichten zufolge.**