Donnerstag, 16. September 2010 | Antifaschismus | Rechtspopulismus | Repression & Solidarität

Weitere Niederlage der Polizei Köln

Die Polizei Köln hat eine weitere Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Auch der Polizeikessel in der Rheingasse am 20.9.2008 aus Anlass der Proteste gegen Pro Köln war rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Köln stellte heute durch Urteil fest, dass die Freiheitsentziehung, die Verbringung in die Gefangenensammelstelle Brühl und das dortige Festhalten der betroffenen Klägerin rechtswidrig waren. Wie schon beim Kessel in der Siegburger Straße am gleichen Tag, der am 18. August 2010 vom Gericht für rechtswidrig erklärt worden war, gab es keinen Straftatverdacht und auch keine von der Klägerin ausgehende Gefahr, die ein Festhalten hätten rechtfertigen können. Damit ist der Versuch der Polizei endgültig gescheitert, hunderte Menschen, die gegen rassistische Hetze auf die Straße gegangen waren, zu kriminalisieren.

Am 20.9.2008 waren in der Rheingasse ca. 150 Personen auf dem Rückweg von Protesten gegen den Antiislam-Kongress von Pro Köln am Maritimhotel durch die Polizei erst aufgehalten und kurz später eingekessselt worden. Die Polizei begann gegen 20 Uhr einen Großteil der Menschenmenge mit Gefangenentransportern in eine Gefangenensammelstelle nach Brühl zu bringen. Dort wurden sie dann teilweise bis 7 Uhr des Folgetages festgehalten. Von den drei Kesseln in der Siegburger Straße, Rheingasse und An der Malzmühle waren mehr als 800 Demonstrant_innen und Passant_innen betroffen, über 400 von ihnen wurden in die GeSa Brühl gebracht.

Die Urteile von August und heute stärken alle Menschen in ihrem Versammlungsrecht, die zum Protest gegen rassistische Veranstaltungen auf die Straße gehen. Als Konsequenz aus der gerichtlichen Feststellung, auch die Bedingungen in der GeSa Brühl seien rechtswidrig gewesen, fordert der Ermittlungsausschuss Köln die Abschaffung der Gefangenensammelstellen in der Polizeikaserne Brühl. Außerdem werden wir die Löschung aller durch die Kessel und Freiheitsentziehungen erhobenen Daten von Betroffenen bei der Polizei einfordern.

Videoquelle: interpool.tv